Wer mit Geld-oder Sachvermögen (= bisherigem Wohneigentum) in ein Pflegeheim zieht, der wird meist zum Selbstzahler für Pflege, Unterbringung, Verpflegung und Freizeitangebote. Das gilt auch dann, wenn die laufende Rentenhöhe die monatlichen Kosten zwar nicht deckt, diese aber aus dem verbliebenen Geldvermögen bedient werden kann. Wer kein Vermögen hat, für den werden Angehörige im Rahmen […]