Führerschein weg!, heißt zunächst mal Probleme in der Mobilität und bei den Finanzen, denn das Verfahren „koscht“! War es jedoch „nur“ eine Geschwindigkeits-Überschreitung und fand das Ganze ohne Verschulden des Beschuldigten bereits vor mehr als zwei Jahre statt, so darf nach dieser Zeit kein Fahrverbot mehr verhängt werden. So jedenfalls ein Beschluss des OLG Stuttgart […]